
Lockdown 4 – update
Die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren. Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.
MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen:
- Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
- Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.
- In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
Lockdown 4
Wir haben bis jetzt noch keine behördlichen Informationen in Bezug auf den bundesweiten Lockdown bekommen.
Nismo še prejeli nobenih uradnih/zakonodajnih informacij glede Lockdowna.
Wir halten Sie aber auf unserer Homepage immer am neuesten Stand!
Die nächsten Tage und Wochen werden herausfordernd werden, aber wir werden sie meistern.
Wir schaffen das auch diesmal – gemeinsam!
Maskenpflicht – Richtigstellung
Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen während der Sicherheitsphase (bis 27. November) im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske. Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen MNS im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

Leider zwingt uns das Coronavirus neuerlich zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen und erlegt uns Einschränkungen auf, die dazu beitragen, das Infektionsgeschehen erneut abzuflachen und zu kontrollieren.
Folgende Punkte sind für den Schulbetrieb der kommenden Wochen ausschlaggebend:
Wir starten eine neue Sicherheitsphase von Montag, den 15.11. bis 27.11.
- In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind. Mit dieser umfangreichen Testung werden positive Fälle früh erkannt und Infektionsketten können – bis in die Familien hinein – rasch unterbrochen werden.
- Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen. Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen MNS im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
- Schulveranstaltungen müssen in den zwei Wochen der Sicherheitsphase leider entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.
Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens.
Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:
Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.